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Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie alle gesund sind. Aufgrund der stark steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat unser Schulministerium angeordnet, dass für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände die bisherige gelockerte Maskenpflicht endet und zu der vorherigen Regelung zurückgekehrt wird: Ab sofort müssen Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schulbetriebs, also auch im Unterricht an ihrem festen Platz, wieder dauerhaft einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese besondere Anordnung müssen Sie, wie bisher, auf jeden Fall befolgen.

Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen zur Befreiung davon ein aktuelles aussagekräftiges ärztliches Attest vorlegen. Wenn im Klassenraum der 1,5 m-Mindestabstand von maskenlosen Schülerinnen und Schülern zur übrigen Lerngruppe nicht dargestellt werden kann, behält sich die Schulleitung vor, die befreite Schülerin oder den befreiten Schüler in die Distanzbeschulung zu schicken.

Darüber hinaus hat das Schulministerium die Schulen angewiesen, die Klassenräume während des Unterrichtsbetriebs in bestimmten Zeitabständen zu lüften. Bitte denken Sie deshalb daran, sich entsprechend anzuziehen. Das Lüften ist verpflichtend. Bitte ersparen Sie Ihren Lehrkräften dazu Diskussionen oder Beschwerden im Unterricht. Die Kolleginnen und Kollegen müssen die Anweisungen des Ministeriums befolgen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Corona erhalten Sie, wenn Sie rechts auf den Button „Corona FAQ“ klicken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kazmierczak, OStD

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